
Wichtig: Diese Seite versucht das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit vereinfacht darzustellen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für detaillierte Informationen bitten wir Sie die Website des BALM (vormals BAG) zu besuchen.
Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit 2025 - Update 14.07.2025
Sehr geehrte Kunden,
nun ist es offiziell: am 04.08.2025 um 09:00 Uhr beginnt die neue Antragsfrist für die diesjährige Förderperiode des Förderprogramms Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis).
Nach einer längeren Pause können Sie bald wieder von Fördermitteln beim Reifenkauf profitieren. Die aktuellen Informationen zur Antragstellung finden Sie wie gewohnt auf der Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität: https://www.balm.bund.de
Die Antragsunterlagen, die Ausfüllhilfe und das Videotutorial stehen ab sofort im eService-Portal zur Verfügung.
Unser Tipp: Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über unsere förderfähigen Produkte, die perfekt auf die Anforderungen des Förderprogramms abgestimmt sind. Zum Beispiel:
- Alle Trailerreifen (80 % Förderung nach 1.3)
- 315/80R22.5 RoadX RDM2 Antrieb Bau (30 % von 80 % Förderung nach 1.9)
- 315/80R22.5 Armstrong ADR11 Antrieb-Straße (60 % von 80 % Förderung nach 1.9)
- 315/70R22.5 Armstrong ADR11 Antrieb-Straße (60 % von 80 % Förderung nach 1.9)
Wenn Sie Fragen zur aktuellen Förderperiode haben oder eine persönliche Beratung zu unseren förderfähigen Reifen wünschen, stehen Ihnen unsere Reifenspezialisten gerne zur Seite.
Kontaktieren Sie uns einfach unter +49 4639 782910 – wir erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.
Weitere Informationen zur Förderperiode 2025 erhalten Sie hier in kürze.
Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US) 2025 kompakt
- Das Förderprogramm beginnt am 04.08.2025 09:00 und endet am 31.12.2025.
- Antragszeitraum: 04.08.2025 bis 01.09.2025
- Zentrale Änderung: Der Erwerb von Reifen darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen und muss spätestens bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein.
- Die Förderung von Reifen ist identisch zur Förderperiode 2024.
- Eine Förderung von Reifen für die Lenk- oder Antriebsachse ist nur nach der Förderkategorie Umweltschutz - Emissionsreduzierung (Ehemals 1.9 - Kauf, Miete und Leasing/Ersatzbeschaffung von lärm- /geräuscharmen, rollwiderstandsoptimierten und runderneuerten Reifen) möglich. Grund hierfür ist die Einführung der situativen Winterreifenpflicht für Lenkachsen am 01.07.2020, da durch sie Winterreifen für die Lenkachse obligatorisch geworden sind.
- Trailerreifen mit Alpine-Symbol / 3PMSF werden weiterhin nach der attraktiven Förderkategorie Sicherheit - Verkehrssicherheit (ehemals Kategorie 1.3 - Kauf, Miete und Leasing von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug) mit effektiv 80 % gefördert.
- Die passenden Reifen mit der jeweiligen Förderhöhe finden Sie bei uns im Onlineshop.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen bezüglich des US Förderprogramms zusammen und zeigen Ihnen, was bei der Beantragung der Fördermittel zu beachten ist.
Ausfüllhilfen des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM, vormals BAG) für die Beantragung der Fördermittel finden Sie am Ende der Seite.
Was ist das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit?
Bei dem vermeintlich neuen Förderprogramm handelt es sich im Jahr 2025 um das ehemals unter dem Namen De-minimis bekannte Förderprogramm des Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Um die Ziele des Förderprogramms klarer öffentlich zu kommunizieren und so eine höhere Inanspruchnahme der Fördermittel bei berechtigten Unternehmen zu erreichen, wurde das Förderprogramm entsprechend umbenannt.
Konkret ist das US Förderprogramm eine Initiative des BALM, welches definierte Maßnahmen im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen (≥ 3,501 kg tzGm) anteilig fördert.
Ziel des Förderprogrammes ist die Förderung von Sicherheit und Umweltschutz im Güterkraftverkehr.
Wichtig: Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.
Wer kann die Förderung beantragen?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen die Fördermittel beantragen, welches folgende Kriterien erfüllt:
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss das Unternehmen Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen.
- Zum 01. Dezember 2024 muss das Unternehmen Eigentümer/in oder Halter/in von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen sein.
Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) mindestens 3.501 kg beträgt.
Einer der folgenden Nachweise zur Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen:
- bei gewerblichem Güterkraftverkehr eine der vorgeschriebenen Berechtigungen (§ 3 GüKG – nationale Erlaubnis/ § 5 GüKG – EU-Lizenz)
- bei Werkverkehr die Anmeldung im Register nach § 15a GüKG.
Bei Unternehmen, die Teil eines Unternehmensverbundes sind, kann nur das beherrschende Unternehmen den Antrag stellen.
In diesem Fall müssen die Zuwendungsvoraussetzungen nicht notwendigerweise beim antragstellenden Unternehmen vorliegen, jedoch am Durchführungsort/den Durchführungsorten gegeben sein.
Somit kann der Sitz des beherrschenden Unternehmens auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein.
Das beherrschende Unternehmen erklärt, bei welchem oder welchen Unternehmen des Verbundes Maßnahmen durchgeführt werden sollen („Durchführungsort/e“).
Weitere Informationen:
Wie hoch ist die Förderung?
Der unternehmensspezifische Förderbetrag ergibt sich wie folgt:
Der Fördersatz in Höhe von 2.000€ je schwerem Nutzfahrzeug wird multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2024 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer/in oder Halter/in verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Kurz: 2.000€ x Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge
Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt 33.000€ pro Förderperiode.
Wichtig: Es handelt sich um eine Projektförderung, bei der Maßnahmen nur anteilig, maximal zu 80%, gefördert werden.
So ergeben sich die später dargestellten effektiven Prozentsätze bei den Beispiel Rechnungen.
Demnach gibt es auch keine echte Förderung zu 100%!
Welche Reifen werden beim US Förderprogramm gefördert?
Die Förderung von Reifen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der US Förderung 2024.
Folglich wird bei der Förderung von Reifen weiterhin nach der Achsposition differenziert.
Antriebsachse
Reifen für die Antriebsachse lassen sich nur nach der Förderkategorie Umweltschutz - Emissionsreduzierung (Ehemals 1.9 - Kauf, Miete und Leasing/Ersatzbeschaffung von lärm- /geräuscharmen, rollwiderstandsoptimierten und runderneuerten Reifen) des Maßnahmenkatalogs fördern.
Konkret bedeutet dies, dass für die Förderung ganzjährig nutzbarer Antriebsreifen (Alpine-Symbol / 3PMSF) die Kriterien „externe Rollgeräusche“ und Rollwiderstand/“Energie-Effizienz-Klasse“ maßgeblich sind. Daher wird diese Art der Förderung auch "Labelförderung" genannt.
Beispiel: leise Reifen (Geräuschklasse A auf dem EU-Reifenlabel) mit einem geringen Rollwiderstand (Energie-Effizienz-Klasse A auf dem EU-Reifenlabel) werden mit maximal 64% gefördert.
Aufschlüsselung der Förder-Prozentsätze nach der Förderkategorie Umweltschutz - Emissionsreduzierung | |
Kriterium | Effektive Förderquote |
Geräuschklasse A auf dem EU-Reifenlabel | 24% |
Energie-Effizienz-Klasse A auf dem EU-Reifenlabel | 40% |
Energie-Effizienz-Klasse B auf dem EU-Reifenlabel | 32% |
Energie-Effizienz-Klasse C auf dem EU-Reifenlabel | 24% |
Die Prozentsätze für Rollgeräusch/Geräuschklasse und Rollwiderstand/Energie-Effizienz-Klasse werden addiert.
Anders ist die Situation bei runderneuerten Reifen für die Antriebsachse:
Diese werden unabhängig von ihrer Geräuschklasse oder ihrer Energie-Effizienz-Klasse mit effektiv 40 % gefördert.
Die Bezuschussung erfolgt dabei ebenfalls nach der Förderkategorie Umweltschutz - Emissionsreduzierung (ehemals 1.9).
Kriterium | Effektive Förderquote |
Runderneuerter Reifen | 40% |
Wichtig: Nur bei Reifen, die nach der Förderkategorie Umweltschutz - Emissionsreduzierung förderbar sind, werden die Kosten für Montageausgaben zu 80% gefördert.
Beispiel Rechnung:
In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie viel Prozent des netto Kaufpreises nach Förderkategorie Umweltschutz - Emissionsreduzierung gefördert werden.
Der Reifen in diesem Beispiel hat einen netto Kaufpreis von 100€.
Energie-Effizienz-Klasse: | Geräuschklasse: | Effektiver Prozentsatz: | Effektiver netto Kaufpreis: |
A | A | 64% | 36€ |
A | B oder schlechter | 40% | 60€ |
B | A | 56% | 44€ |
B | B oder schlechter | 32% | 68€ |
C | A | 48% | 52€ |
C | B oder schlechter | 24% | 76€ |
D und schlechter | A | 24% | 76€ |
D und schlechter | B oder schlechter | 0% | 100€ |
Nicht angetriebene Achsen
Bei den nicht angetriebenen Achsen wird analog zur US minimis Förderung 2024 zwischen Reifen für die Lenkachse und Trailer Reifen differenziert.
Lenkachse
Reifen für die Lenkachse lassen sich 2025 nur noch nach der Förderkategorie Umweltschutz - Emissionsreduzierung fördern, da Winterreifen auf dieser Achsposition, durch die Erweiterung der situativen Winterreifenpflicht, keine überobligatorische Sicherheitsmaßnahme mehr darstellen.
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung scheidet somit eine Förderung nach der Förderkategorie Sicherheit - Verkehrssicherheit (ehemals Kategorie 1.3 - Kauf, Miete und Leasing von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug) aus.
Wie schon bei Reifen für die Antriebsachse bedeutet dies, dass die Faktoren Geräuschklasse und Energie-Effizienz-Klasse die Förderhöhe nach bestimmen.
Ebenfalls werden runderneuerte Reifen mit 40 % gefördert. Unabhängig von ihrer Geräuschklasse oder ihrer Energie-Effizienz-Klasse.
Die Bezuschussung erfolgt dabei ebenfalls nach der Förderkategorie Umweltschutz - Emissionsreduzierung (ehemals 1.9).
Trailer Reifen
Demgegenüber ist die Förderung von Trailer Reifen weiterhin nach beiden Förderkategorien Umweltschutz oder Sicherheit möglich.
Des weiteren werden auf auf dieser Achsposition runderneuerte Reifen mit 40 % gefördert.
Unabhängig von ihrer Geräuschklasse oder ihrer Energie-Effizienz-Klasse.
Die Bezuschussung erfolgt dabei ebenfalls nach der Förderkategorie Umweltschutz - Emissionsreduzierung (ehemals 1.9).
Eine Förderung nach der Förderkategorie Sicherheit - Verkehrssicherheit ist mit 80 % Förderquote eindeutig am attraktivsten, da alle Trailerreifen mit dem Alpine-Symbol / 3PMSF eine überobligatorische Sicherheitsmaßnahme darstellen und daher unabhängig von ihren Labelwerten immer zu 80 % gefördert werden.
Grund für die Möglichkeit der Förderung nach der attraktiven Förderkategorie Sicherheit - Verkehrssicherheit ist die nicht bestehende situative Winterreifenpflicht auf dieser Achsposition.
Beispiel Rechnung:
Der Reifen in diesem Beispiel hat einen netto Kaufpreis von 100€.
Kriterium | Effektiver Prozentsatz | Effektiver netto Kaufpreis |
Alpine-Symbol / 3PMSF | 80% | 20€ |
Weiterführende Links (Förderperiode 2024):
- https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2024/US/US_10_Hilfestellung_Beantragung_Reifen.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2024/US/US_05_Kalkulation_Reifen.html
Ihr Weg zu den Fördermitteln:
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen sie folgende Schritte tätigen:
- Antragstellung über das e-Service Portal des BALM
- Erhalt des Zuwendungsbescheides vom BALM
- Durchführung der geförderten Maßnahme
- Abrechnung der geförderten Maßnahme durch Einreichung des Verwendungsnachweises
- Auszahlung der bewilligten Zuwendung durch das BALM
Wichtig: Mit den Maßnahmen darf vor dem Erhalt eines Zuwendungsbescheides nicht begonnen worden sein!
https://antrag-gbbmvi.bund.de/
Liste förderfähiger Maßnahmen - Förderperiode 2025
Ausfüllhilfen des BALM für die Beantragung der Fördermittel (Förderperiode 2024)
- Ausfüllhilfe zum Erstantrag A1 (Einzelunternehmen) auf Gewährung einer Zuwendung für Umweltschutz und Sicherheit (vormals „De-minimis“)
- Ausfüllhilfe zum Erstantrag A2 (Verbundunternehmen) auf Gewährung einer Zuwendung für Umweltschutz und Sicherheit (vormals „De-minimis“)
- Schaubilder Prüfung Verbundunternehmen
- Ausfüllhilfe für den Verwendungsnachweis (Antrag auf Auszahlung) "De-minimis" 2022