Wichtig: Diese Seite versucht das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit vereinfacht darzustellen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für detaillierte Informationen bitten wir Sie die Website des BALM (vormals BAG) zu besuchen.
De-minimis 2024 = Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit
Das Wichtigste in kürze:
- Für die Förderperiode 2024 wurde die bisherige De-minimis Förderung in "Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit" umbenannt.
- Die allgemeine Förderung von Reifen wie auch die Förderkriterien sind analog zum Vorjahr!
- Die Förderperiode beginnt am 05.02.2024 09:00 und endet am 31.05.2024.
- Achtung: anders als in vorherigen Förderperioden ist lediglich ein Erstantrag auf Förderung möglich und keine Folgeanträge!
Weitere förderprogrammspezifischen Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.balm.bund.de
Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US) kompakt
- Das Förderprogramm beginnt am 05.02.2024 09:00 und endet am 31.05.2024.
- Die Förderung von Reifen ist identisch zur bisherigen De-minimis Förderung in 2023.
- Eine Förderung von Reifen für die Lenk- oder Antriebsachse ist weiterhin nur noch nach der Kategorie 1.9 (Kauf, Miete und Leasing/Ersatzbeschaffung von lärm- /geräuscharmen, rollwiderstandsoptimierten und runderneuerten Reifen) möglich. Grund hierfür ist die Einführung der situativen Winterreifenpflicht für Lenkachsen am 01.07.2020, da durch sie Winterreifen für die Lenkachse obligatorisch geworden sind.
- Trailerreifen mit Alpine-Symbol / 3PMSF können weiterhin nach der attraktiven Kategorie 1.3 (Kauf, Miete und Leasing von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug) gefördert werden.
- Die passenden Reifen mit der jeweiligen Förderhöhe finden Sie bei uns im Onlineshop.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen bezüglich US Förderprogramms zusammen und zeigen Ihnen, was bei der Beantragung der Fördermittel zu beachten ist.
Ausfüllhilfen des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM, vormals BAG) für die Beantragung der Fördermittel finden Sie am Ende der Seite.
Was ist das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit?
Bei dem vermeintlich neuen Förderprogramm handelt es sich im Jahr 2024 um die De-minimis Förderung aus dem Vorjahr.
Um die Ziele des Förderprogramms klarer öffentlich zu kommunizieren und so eine höhere Inanspruchnahme der Fördermittel bei berechtigten Unternehmen zu erreichen, wurde das Förderprogramm entsprechend umbenannt.
Konkret ist das US Förderprogramm eine Initiative des BALM, welches definierte Maßnahmen im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen (≥ 7,5t zGG) anteilig fördert.
Ziel des Förderprogrammes ist die Förderung von Sicherheit und Umwelt im Güterkraftverkehr.
Wichtig: Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.
Wer kann die Förderung beantragen?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen die Fördermittel beantragen, welches folgende Kriterien erfüllt:
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss das Unternehmen Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen.
- Zum 01. Dezember 2023 muss das Unternehmen Eigentümer/in oder Halter/in von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen sein.
Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Einer der folgenden Nachweise zur Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen:
- bei gewerblichem Güterkraftverkehr eine der vorgeschriebenen Berechtigungen (§ 3 GüKG – nationale Erlaubnis/ § 5 GüKG – EU-Lizenz)
- bei Werkverkehr die Anmeldung im Register nach § 15a GüKG.
Bei Unternehmen, die Teil eines Unternehmensverbundes sind, kann nur das beherrschende Unternehmen den Antrag stellen.
In diesem Fall müssen die Zuwendungsvoraussetzungen nicht notwendigerweise beim antragstellenden Unternehmen vorliegen, jedoch am Durchführungsort/den Durchführungsorten gegeben sein.
Somit kann der Sitz des beherrschenden Unternehmens auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein.
Das beherrschende Unternehmen erklärt, bei welchem oder welchen Unternehmen des Verbundes Maßnahmen durchgeführt werden sollen („Durchführungsort/e“).
Weitere Informationen:
Wie hoch ist die Förderung?
Der unternehmensspezifische Förderbetrag ergibt sich wie folgt:
Der Fördersatz in Höhe von 2.000€ je schwerem Nutzfahrzeug wird multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2023 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer/in oder Halter/in verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Kurz: 2.000€ x Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge
Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt 33.000€ pro Förderperiode.
Wichtig: Es handelt sich um eine Projektförderung, bei der Maßnahmen nur anteilig, maximal zu 80%, gefördert werden.
So ergeben sich die später dargestellten effektiven Prozentsätze bei den Beispiel Rechnungen.
Demnach gibt es auch keine echte Förderung zu 100%!
Welche Reifen werden beim US Förderprogramm gefördert?
Die Förderung von Reifen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei der De-minimis Förderung 2023.
Folglich wird bei der Förderung von Reifen weiterhin nach der Achsposition differenziert.
Antriebsachse
Reifen für die Antriebsachse lassen sich nur nach Kategorie 1.9 (Kauf, Miete und Leasing/Ersatzbeschaffung von lärm- /geräuscharmen, rollwiderstandsoptimierten und runderneuerten Reifen) des Maßnahmenkatalogs fördern.
Konkret bedeutet dies, dass für die Förderung ganzjährig nutzbarer Antriebsreifen (Alpine-Symbol / 3PMSF) die Kriterien „externe Rollgeräusche“ und Rollwiderstand/“Energie-Effizienz-Klasse“ maßgeblich sind.
Beispiel: leise Reifen (Geräuschklasse A auf dem EU-Reifenlabel) mit einem geringen Rollwiderstand (Energie-Effizienz-Klasse A auf dem EU-Reifenlabel) werden mit maximal 80% von 80% gefördert.
Aufschlüsselung der Förder-Prozentsätze nach 1.9: | ||
Kriterium | Prozentsatz | Effektiver Prozentsatz |
Geräuschklasse A auf dem EU-Reifenlabel | 30% | 24% |
Energie-Effizienz-Klasse A auf dem EU-Reifenlabel | 50% | 40% |
Energie-Effizienz-Klasse B auf dem EU-Reifenlabel | 40% | 32% |
Energie-Effizienz-Klasse C auf dem EU-Reifenlabel | 30% | 24% |
Die Prozentsätze für Rollgeräusch/Geräuschklasse und Rollwiderstand/Energie-Effizienz-Klasse werden addiert.
Das gleiche Prinzip findet auch bei Antriebsreifen mit M+S Anwendung. Beachten Sie jedoch in diesem Kontext die situative Winterreifenpflicht für Antriebsachsen.
Nur Antriebsreifen mit M+S, die bis einschließlich 31.12.2017 hergestellt wurden, werden bis zum 30.09.2024 als Winterreifen anerkannt.
Anders ist die Situation bei runderneuerten Reifen für die Antriebsachse:
Diese werden unabhängig von ihrer Geräuschklasse oder ihrer Energie-Effizienz-Klasse mit 50% von 80% gefördert
Kriterium | Prozentsatz | Effektiver Prozentsatz |
Runderneuerter Reifen | 50% | 40% |
Wichtig: Nur bei Reifen, die nach Maßnahmenkategorie 1.9 gefördert werden, werden die Kosten für „Montage und Montagehilfsmittel“ zu 100% von 80% gefördert.
Beispiel Rechnung:
In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie viel Prozent des netto Kaufpreises nach Maßnahmenkategorie 1.9 gefördert werden.
Der Reifen in diesem Beispiel hat einen netto Kaufpreis von 100€.
Energie-Effizienz-Klasse: | Geräuschklasse: | Kumulierter Prozentsatz: | Effektiver Prozentsatz: | Effektiver netto Kaufpreis: |
A | A | 80% | 64% | 36€ |
A | B oder schlechter | 50% | 40% | 60€ |
B | A | 70% | 56% | 44€ |
B | B oder schlechter | 40% | 32% | 68€ |
C | A | 60% | 48% | 52€ |
C | B oder schlechter | 30% | 24% | 76€ |
D und schlechter | A | 30% | 24% | 76€ |
D und schlechter | B oder schlechter | 0% | 0% | 100€ |
Nicht angetriebene Achsen
Bei den nicht angetriebenen Achsen wird analog zur De-minimis Förderung 2023 zwischen Reifen für die Lenkachse und Trailer Reifen differenziert.
Lenkachse
Reifen für die Lenkachse lassen sich 2024 weiterhin nur noch nach der Maßnahmenkategorie 1.9 fördern, da Winterreifen auf dieser Achsposition, durch die Erweiterung der situativen Winterreifenpflicht, keine überobligatorische Sicherheitsmaßnahme mehr darstellen.
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung scheidet somit eine Förderung nach der Kategorie 1.3 (Kauf, Miete und Leasing von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug) aus.
Wie schon bei Reifen für die Antriebsachse bedeutet dies, dass die Faktoren Geräuschklasse und Energie-Effizienz-Klasse die Förderhöhe nach Kategorie 1.9 bestimmen.
Ebenfalls werden runderneuerte Reifen nach 1.9 mit 50% von 80% gefördert. Unabhängig von ihrer Geräuschklasse oder ihrer Energie-Effizienz-Klasse.
Trailer Reifen
Demgegenüber ist die Förderung von Trailer Reifen weiterhin nach den Maßnahmenkategorien 1.3 und 1.9 möglich.
Des Weiteren werden runderneuerte Reifen nach 1.9 mit 50% von 80% gefördert. Unabhängig von ihrer Geräuschklasse und ihrer Energie-Effizienz-Klasse.
Grund für die Möglichkeit der Förderung nach der attraktiven Kategorie 1.3 ist die nicht bestehende situative Winterreifenpflicht auf dieser Achsposition.
Dementsprechend stellen Winterreifen für Trailer weiterhin eine überobligatorische Sicherheitsmaßnahme dar.
Eine Förderung nach 1.3 ist am attraktivsten, da Reifen mit überobligatorischen Wintereigenschaften auf dieser Achsposition immer mit 100% von 80% gefördert werden.
Aktuell werden Trailer Reifen, welche das Alpine-Symbol / 3PMSF aufweisen, vom BALM als überobligatorische Sicherheitsmaßnahme betrachtet.
Die Geräuschklasse und Energie-Effizienz-Klasse des Reifens werden bei der Förderung nach 1.3 nicht berücksichtigt.
Neureifen und runderneuerte Reifen mit M+S für nichtangetriebene Achspositionen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, lassen sich ebenfalls nach der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern.
Beispiel Rechnung:
Der Reifen in diesem Beispiel hat einen netto Kaufpreis von 100€.
Kriterium | Prozentsatz | Effektiver Prozentsatz | Effektiver netto Kaufpreis |
Alpine-Symbol / 3PMSF | 100% | 80% | 20€ |
Weiterführende Links:
- https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2024/US/US_10_Hilfestellung_Beantragung_Reifen.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2024/US/US_05_Kalkulation_Reifen.html
Ihr Weg zu den Fördermitteln:
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen sie folgende Schritte tätigen:
- Antragstellung über das e-Service Portal des BALM
- Erhalt des Zuwendungsbescheides vom BALM
- Durchführung der geförderten Maßnahme
- Abrechnung der geförderten Maßnahme durch Einreichung des Verwendungsnachweises
- Auszahlung der bewilligten Zuwendung durch das BALM
Wichtig: Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein!
https://antrag-gbbmvi.bund.de/
Ausfüllhilfen des BALM für die Beantragung der Fördermittel
- Ausfüllhilfe zum Erstantrag A1 (Einzelunternehmen) auf Gewährung einer Zuwendung für Umweltschutz und Sicherheit (vormals „De-minimis“)
- Ausfüllhilfe zum Erstantrag A2 (Verbundunternehmen) auf Gewährung einer Zuwendung für Umweltschutz und Sicherheit (vormals „De-minimis“)
- Schaubilder Prüfung Verbundunternehmen
- Ausfüllhilfe für den Verwendungsnachweis (Antrag auf Auszahlung) "De-minimis" 2022